Eine ganze Reihe von Verbraucher schließt eine Rechtsschutzversicherung erst dann ab, wenn sie denken, dass ein Schadensfall eintreten könnte. Zum Beispiel wenn sie sich mit ihrem Vermieter zerstritten haben. Dabei besteht nun bei der Rechtsschutzversicherung allerdings eine Wartezeit. Verwundert wird dann geguckt, wenn diese Information eintritt und man vor dem Schaden steht. Dabei betragen die Wartezeiten bei der Rechtsschutzversicherung bis zu sechs Monaten. Die gerinste Wartezeit liegt meist bei drei Monaten.
Allerdings kann man auch der Wartezeit entgehen. Und zwar durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit. Diese Angebote gibt es tatsächlich und die Versicherungen erheben hierauf nicht einmal höhere Gebühren. Die Wartezeiten sollte man auch dann beachten, wenn man einen Wechsel des Anbieters vornimmt. Denn im ungünstigsten Fall ist man sechs Monate ohne Rechtschutz.
Weitere Tipps
Es gibt natürlich noch weitere Tipps, die verhindern, dass man durch den Abschluss von einer derartigen Versicherung erst einmal Nachteile hat. Hierzu gehört auch die Wahl der Selbstbeteiligung. Denn die Rechtsschutzversicherung deckt zwar die Kosten für einen Anwalt, der frei gewählt werden kann, doch den Selbstbehalt, der vereinbart wurde, muss man selbst zahlen. Dies sollte man bedenken, wobei der Selbstbehalt bei jedem Rechtsschutzfall fällig wird bzw. an den Anwalt zu zahlen ist.
Rechtsschutz anpassen
Damit nicht unnötig hohe Kosten beim Beitrag entstehen, kann man natürlich bei dieser Versicherung frei wählen, welche Risiken man abgedeckt haben möchte. Ein Rentner benötigt zum Beispiel keinen Arbeitnehmerrechtsschutz mehr und ist man nicht mehr Mieter, dann kann man auch auf den Mieter-Rechtsschutz verzichten. So kann man nach und nach – bei der Abnahme bzw. der Zunahme von Risiken – den Rechtsschutz anpassen. Dies ist auch sinnvoll. Denn man muss schließlich nicht für etwas zahlen, was man nicht benötigt. Der Verkehrsrechtsschutz sollte man jedoch nach der Abmeldung des Wagens nach wie vor behalten. Diese schützt den Versicherten auch als Fußgänger und Passagier in einem öffentlichen Verkehrsmittel.
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